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Doping Kontrollen

  • Gemäss Art. 21 Abs. 1 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG, SR 415.0) kann jede Person, die an Sportwettkämpfen teilnimmt, Dopingkontrollen unterzogen werden. Auf der Grundlage dieser Bestimmung können daher alle Personen, die an einem Sportwettkampf teilnehmen, von Swiss Sport Integrity kontrolliert werden.

  • Alle wichtigen Informationen findest du hier:

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  • Die aktuelle Dopingliste findest du hier:

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